Qualitätssicherung im Wandel:
Fachwissen, Digitalisierung und neue Anforderungen
Die Qualitätssicherung ist in den letzten Jahren noch stärker in den Mittelpunkt gerückt – getrieben von gesellschaftlichen Entwicklungen, technologischen Innovationen und steigenden regulatorischen Ansprüchen. TREUHAND|SUISSE hat im vergangenen Jahr wichtige Grundlagen gelegt, um Mitglieder und Verband in diesem dynamischen Umfeld optimal zu unterstützen.
Fachwissen trifft künstliche Intelligenz
Die Verbindung von fachlicher Kompetenz mit den Möglichkeiten der künstlichen Intelligenz (KI) eröffnet enorme Chancen: Prozesse können effizienter gestaltet, Wissen schneller verfügbar gemacht und neue Perspektiven erschlossen werden. Gleichzeitig birgt KI Risiken – insbesondere dann, wenn ungesicherte oder oberflächliche Inhalte aus dem Internet ungeprüft übernommen werden.
Gerade in einer Zeit, in der der Ruf nach weniger Regulierung und Bürokratie lauter wird, kommt der fachlichen Beurteilung und der unabhängigen Bewertung durch qualifizierte Treuhänderinnen und Treuhänder besondere Bedeutung zu. Denn nur fundiertes Fachwissen schafft die Grundlage, um den Wahrheitsgehalt und die Relevanz digitaler Informationen korrekt einzuordnen.
Datenschutz und Cyber-Risiken im Fokus
Ein Schwerpunkt des Jahres 2024 war der Datenschutz. Aufgrund der dezentralen Verbandsstrukturen wurden Empfehlungen und ein Umsetzungsreglement für die Sektionen erarbeitet, um den sicheren Umgang mit sensiblen Daten zu gewährleisten. Auch das Thema Cyber-Risiken erhielt verstärkte Aufmerksamkeit: Neben präventiven Schutzmassnahmen verfügt der Zentralverband neu über eine umfassende Cyberversicherung, um im Ernstfall abgesichert zu sein und Risiken besser zu managen.
Kontinuierliche Weiterbildung
Die Auswertung der Weiterbildungskontrollperiode 2022–2024 war ein weiterer Schwerpunkt. Sie bestätigt: Konsequente Weiterbildung ist entscheidend, um den steigenden fachlichen und regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Aktuelle und dokumentierte Kenntnisse sind und bleiben ein zentraler Pfeiler der Qualitätssicherung – und damit auch der Glaubwürdigkeit des Berufsstandes.
Weitere Initiativen im Ressort
Das Ressort Qualitätssicherung war 2024/2025 in mehreren zusätzlichen Projekten aktiv:
- Betriebs- und Salärumfrage: Eine neu gestartete Erhebung lieferte aktuelle Kennzahlen, die Mitgliedern Orientierung und Vergleichswerte für die Praxis boten.
- Schnuppermitgliedschaft: Eine Arbeitsgruppe prüfte Modelle, wie jungen Berufsleuten der Zugang zu TREUHAND|SUISSE erleichtert werden konnte, um den Nachwuchs enger an den Verband heranzuführen.
Strengere Aufnahmeprüfung: Der Aufnahmeprozess für Neumitglieder wurde überarbeitet; Reputation und Ausbildungsnachweise wurden noch konsequenter überprüft, um die Glaubwürdigkeit des Verbandes zu sichern.
Blick nach vorn
Die Qualitätssicherung bleibt ein Schlüsselthema für die Zukunft der Branche. Fachwissen, Digitalisierung und verantwortungsvolles Handeln müssen dabei Hand in Hand gehen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und das Vertrauen der Kundinnen und Kunden nachhaltig zu sichern.
SRO-TREUHAND|SUISSE
Vorbereitung auf die GAFI-Länderprüfung 2026/2027 – Neue Herausforderungen für die SRO-TREUHAND|SUISSE
Das Geschäftsjahr 2024/2025 war geprägt von intensiven Gesetzgebungsarbeiten, um die Schweiz und die SRO-TREUHAND|SUISSE optimal auf die bevorstehende Länderprüfung der GAFI/FATF vorzubereiten. Anpassungen im Geldwäschereigesetz, die Einführung eines Transparenzregisters durch ein neues Transparenzregistergesetz sowie die gesetzliche Verankerung der SRO-Struktur stellen die Branche vor erhebliche organisatorische und regulatorische Herausforderungen.
Intensive Gesetzgebungsarbeiten
Die GAFI wird ab Sommer 2026 mit einer sogenannten Technical Review beginnen. Dabei wird analysiert, ob das Abwehrdispositiv der Schweiz auf dem aktuellen Stand ist. Geprüft werden Gesetzgebung, Organisation und Arbeit der Behörden sowie die Praxis aller involvierten Akteure. Das wird schwierig werden, da die oben erwähnten Gesetzgebungsarbeiten in Verzug sind. Es ist davon auszugehen, dass die Gesetze erst in der Wintersession 2025 definitiv verabschiedet und frühestens im 2. Quartal 2026 in Kraft treten werden, hoffentlich rechtzeitig für die technical review. Für die SRO-TREUHAND|SUISSE bedeutet das, dass sämtliche Regelwerke bis dahin an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst und ins Englische übersetzt sein müssen – denn sowohl die Prüfung als auch die Interviews werden künftig auf Englisch geführt.
SRO als Behörde und neue Prüfungsformate
Die SRO-TREUHAND|SUISSE gilt aus Sicht der GAFI als Behörde, vergleichbar mit der FINMA oder Strafverfolgungsbehörden, ungeachtet ihrer privatrechtlichen Organisation. Diese Einstufung hat weitreichende Konsequenzen. Im Sommer 2027 folgt die eigentliche Vor-Ort-Prüfung bei der SRO selbst, aber auch bei ausgewählten der SRO angeschlossenen Finanzintermediären. Diese können wie Banken, Versicherungen oder Vermögensverwalter direkt interviewt werden – ein Novum gegenüber der letzten Länderprüfung 2016. Ziel ist die Prüfung der gelebten Aufsicht, die Effektivität des von der Schweiz erarbeiteten Geldwäschereibekämpfungsdispositivs. Im nächsten Jahr ist deshalb mit kurzfristig anzusetzenden Informationsschreiben und Schulungen zu rechnen.
Transparenzregistergesetz: Klarheit über wirtschaftlich Berechtigte
Inhaltlich geht es zunächst um das Transparenzregistergesetz (TJPG), das sämtliche Rechtseinheiten – unabhängig davon, ob sie Finanzintermediäre oder operativ tätig sind – verpflichtet, die wirtschaftlich berechtigten Personen, die hinter den Aktionären oder Mitgliedern stehen, zu erfassen und in ein noch neu zu schaffendes Transparenzregister einzutragen. Das Register soll zwar dem Handelsregister nachgebildet werden, existiert aber noch nicht. Es soll primär den Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden die notwendigen Informationen liefern, aber nicht oder nur teil-öffentlich sein. Noch ist unklar und umstritten, wer Einsicht haben kann und ob für den Eintrag in das Register eine Richtigkeitsvermutung gilt. Stand heute ist davon auszugehen, dass neben den Behörden auch die Finanzintermediäre Einsicht haben werden, aber sie müssen die Abklärungen betr. wirtschaftlich berechtigte Personen wohl weiterhin parallel und unabhängig davon machen, da der Gesetzgeber Stand heute die Richtigkeitsvermutung für die Einträge ablehnt. Falls es so bleibt, wird es für Finanzintermediäre Mehraufwand geben, da sie bei Divergenzen zwischen dem Register und den eigenen Abklärungen Nachforschungen anstellen müssen und prüfen oder mindestens plausibilisieren müssen, was zutreffend ist. Klarheit über die Tragweite des Transparenzregisters wird man erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und weiteren Präzisierungen in der dazugehörenden Verordnung (Vernehmlassung geplant von Oktober – Dezember 2025) haben.
Anpassungen im Geldwäschereigesetz und Sanktionswesen
Parallel dazu kommt es zu erneuten Anpassungen im GwG. Umstritten und im Vordergrund steht da die Schaffung einer neuen Kategorie von Unterstellten, die Berater.
Von zentraler Bedeutung ist aber auch die gesetzliche Verankerung der privatrechtlichen Struktur der SRO, ungeachtet des Behördencharakters im internationalen Kontext, was auch national verfahrensrechtliche Folgen hat. Wird ein SRO-Mitglied mit aufsichtsrechtlichen Sanktionen belegt, sind grundlegende Anforderungen an ein faires und transparentes Verfahren – wie bei einer Behörde – zwingend zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere das rechtliche Gehör, eine unabhängige Beurteilung sowie der Zugang zu einer neutralen Beschwerdeinstanz Bereits bei der Länderprüfung 2016 hatte die GAFI moniert, dass die Aufsichtsstrukturen und das Sanktionswesen bei den einzelnen SRO unterschiedlich ist. Das liess sich aufgrund der unterschiedlichen Mitgliederstruktur teilweise erklären. Nun ist aber vorgesehen, dass das GwG die privatrechtliche Stellung der SRO festschreibt, dass sich aber die SRO im Rahmen ihrer Dachorganisation, dem Forum SRO, verpflichten, das Sanktionswesen zu koordinieren und ein einheitliches branchenübergreifendes Schiedsgericht zu schaffen, das als Rechtsmittelinstanz die Sanktionen, die die einzelnen SRO aussprechen, überprüft. Dieser Schritt ist zu befürworten, weil er Kräfte und Know-how bündelt und die notwendigen Verfahrensgarantien gewährleistet. Es ist zu hoffen, dass auch der Zweitrat diese Struktur genehmigt.
Ausblick
Sofern das Parlament diese Änderungen des GwG verabschiedet, werden im nächsten Jahr einige Ausführungsarbeiten anfallen. Das betrifft namentlich die Organisation und das vereinheitlichte Sanktionswesen, welche zu Änderungen in den Reglementen führen werden und von der FINMA zu genehmigen sind. Es betrifft aber auch sämtliche Arbeiten im Hinblick auf eine Aufnahme der Berater in die SRO und die Koordination mit den Vorgaben des Transparenzregistergesetzes. Der Zeitdruck wird gross sein, da realistischerweise erst Anfang 2026 mit den Ausführungsarbeiten begonnen werden kann. Es ist auch absehbar, dass die Erweiterung der Aufsicht nicht kostenneutral, sondern mit erheblichem Mehraufwand seitens aller SRO verbunden sein wird, was in Anbetracht der sinkenden Mitgliederstruktur nicht ein leichtes Unterfangen sein wird. Hinzu kommt, dass die Frage des Anschlusses allfälliger Berater zahlenmässig noch offen ist.
Gezielter Risikofokus beim Geldwäschereigesetz
Erfolgreiches Engagement von TREUHAND|SUISSE
Im Mai 2024 veröffentlichte der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Geldwäschereibekämpfung. Diese beinhaltet zwei zentrale Elemente: die Einführung eines Transparenzregisters sowie erweiterte Sorgfaltspflichten für Berater:innen bei besonders risikobehafteten Tätigkeiten. Mit diesen Anpassungen reagiert die Schweiz auf internationale Anforderungen der FATF (Financial Action Task Force), die im Vorfeld der nächsten Länderprüfung für die Jahre 2026/2027 Verbesserungen am Abwehrdispositiv der Schweiz gefordert hatte.
Frühe Einbindung und klare Positionierung
Bereits in der Vernehmlassung im Jahr 2023 positionierten sich TREUHAND|SUISSE, der Schweizerische Anwaltsverband und EXPERTsuisse klar: Sie warnten vor einer zu umfassenden Unterstellung aller Beratertätigkeiten unter das Geldwäschereigesetz und forderten stattdessen eine risikobasierte Fokussierung. Unterstützt wurde hingegen die Einführung des Transparenzregisters, um die wirtschaftlich Berechtigten besser zu identifizieren und die Transparenz zu erhöhen. Die Kernaussage der Verbände: Die Bekämpfung der Geldwäscherei muss zielgerichtet auf reale Risiken ausgerichtet werden. Eine pauschale und breit gefasste Unterstellung von Anwälten, Treuhändern oder Beratern hätte zu unverhältnismässigem administrativem Aufwand geführt, ohne den eigentlichen Zweck – die Bekämpfung von Geldwäscherei – effizienter zu erfüllen.
Politischer Erfolg: Trennung in zwei Gesetzesvorlagen
Das politische Engagement trug Früchte: Am 27. August 2024 beschloss die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR), das Geschäft in zwei eigenständige Vorlagen zu teilen:
- Entwurf 1: Das Transparenzregistergesetz (TJPG) wird als separates Gesetz behandelt.
- Entwurf 2: Das E-GwG umfasst die gezielte Anpassung des Geldwäschereigesetzes, insbesondere für Berater:innen.
Mit dieser Trennung wurde ein erster entscheidender Schritt hin zu einer klareren und praxisgerechteren Regulierung gemacht.
Ständerat: Risikobasierter Ansatz bestätigt
In der Frühjahrssession 2025 diskutierte der Ständerat den Entwurf zum E-GwG ausführlich und verabschiedete das Geschäft am 17. Juni 2025. In der Detailberatung folgte die kleine Kammer den Argumenten der Berufsverbände und schränkte den Kreis der unterstellten Tätigkeiten deutlich ein. Nach dem Willen des Ständerates sollen nur klar definierte, risikobehaftete Tätigkeiten künftig dem Geldwäschereigesetz unterstehen. Zahlreiche Tätigkeiten, die in der ursprünglichen Vorlage noch erfasst waren, wurden ausgenommen, darunter:
- Organtätigkeiten für operative Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz,
- Organtätigkeiten für gemeinnützige Stiftungen und operative Vereine,
- sowie die Tätigkeit als Revisionsstelle gemäss Obligationenrecht (OR).
Damit wurde der Grundsatz der Risikobasierung klar verankert.
Nationalrat: Weitgehende Bestätigung
Anfang Juli 2025 befasste sich auch die Rechtskommission des Nationalrats (RK-N) mit dem Entwurf. In zwei Sitzungen am 3. und 4. Juli 2025 nahm sie die Detailberatung auf und bestätigte die Eckpunkte des Ständerats weitgehend. Die Beratung im Plenum des Nationalrats ist für die Herbstsession 2025 vorgesehen. Nach der Differenzbereinigung zwischen den Räten könnte das Gesetz voraussichtlich 2026 in Kraft treten.
- Organtätigkeiten für operative Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz,
- Organtätigkeiten für gemeinnützige Stiftungen und operative Vereine,
- sowie die Tätigkeit als Revisionsstelle gemäss Obligationenrecht (OR).
Damit wurde der Grundsatz der Risikobasierung klar verankert.
Ausgewogene Lösung im Interesse der Branche
Die Entwicklung des Geschäfts zeigt deutlich: Das frühzeitige und konstruktive Engagement von TREUHAND|SUISSE hat sich gelohnt. Durch die aktive Mitwirkung in der Vernehmlassung und den kontinuierlichen Dialog mit Politik und Verwaltung konnte erreicht werden, dass:
- das Gesetz risikobasiert ausgerichtet wird,
- klare gesetzliche Ausnahmen für Tätigkeiten ohne erhöhtes Risiko vorgesehen sind, und
- die Umsetzung für die Branche praktikabel bleibt.
Damit ist eine ausgewogene Lösung gefunden worden, die sowohl die internationalen Anforderungen erfüllt als auch den Bedürfnissen der Praxis gerecht wird. Für die Mitglieder bedeutet dies mehr Rechtssicherheit bei gleichzeitiger Wahrung eines verhältnismässigen administrativen Aufwands.
- Organtätigkeiten für operative Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz,
- Organtätigkeiten für gemeinnützige Stiftungen und operative Vereine,
- sowie die Tätigkeit als Revisionsstelle gemäss Obligationenrecht (OR).
Damit wurde der Grundsatz der Risikobasierung klar verankert.
Standeskommision
Komplexe Verfahren und verlässliche Berufsstandards
Im Geschäftsjahr 2024/2025 beschäftigte sich die Standeskommission mit insgesamt zwölf laufenden Verfahren, von denen drei abgeschlossen werden konnten. Die Zahl der eingegangenen Anzeigen verzeichnete einen leichten Anstieg. Die Verfahren waren auch in diesem Jahr geprägt von komplexen Sachverhalten und hohen Dokumentationsanforderungen. Die Arbeit der Kommission unterstreicht das anhaltende Bestreben der Mitglieder, die Standesregeln sorgfältig einzuhalten und so das Vertrauen in den Berufsstand zu stärken.
Gesamtüberblick über die Geschäftslast
Im Berichtsjahr 2024/2025 wurden acht neue Anzeigen eingereicht. Zusammen mit sieben pendenten Verfahren aus dem Vorjahr ergab sich eine Geschäftslast von insgesamt 15 Fällen. Drei Verfahren konnten abgeschlossen werden. Ein Verfahren, das seit dem Geschäftsjahr 2018/2019 sistiert war, wurde nach Abschluss der gerichtlichen Prozesse wieder aufgenommen und ist nun entscheidreif. Zwei weitere Verfahren bleiben aufgrund laufender zivil- und/oder strafrechtlicher Verfahren weiterhin sistiert. Per 1. Juli 2025 waren insgesamt zwölf Verfahren hängig, von denen rund die Hälfte voraussichtlich im August 2025 entschieden wird.
| Vorjahr | Neu | Erledigt | Hängig | |
| 30.6.2022 | 7 | 7 | 9 | 5 |
| 30.6.2023 | 5 | 11 | 9 | 7 |
| 30.6.2024 | 7 | 5 | 5 | 7 |
| 30.6.2025 | 7 | 8 | 3 | 12 |
Abgeschlossene Verfahren und Ergebnisse
Zwei Verfahren konnten im Berichtsjahr mit einer Abschreibungsverfügung beendet werden:
- In einem Fall zog der Anzeigeerstatter seine Anzeige zurück, nachdem der standeskonforme Zustand wiederhergestellt worden war.
- Im zweiten Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil das Mitglied und die Anzeigeerstatterin eine einvernehmliche Lösung gefunden hatten und beide auf eine Fortführung des Verfahrens verzichteten.
Ein weiteres Verfahren wurde per formellem Entscheid abgeschlossen: Die Standeskommission stellte eine Verletzung der Standesregeln fest. Das betroffene Mitglied wurde eines fahrlässigen Verstosses gegen Art. 7 Abs. 4 der Standesregeln schuldig befunden. Es hatte ein angefordertes, angepasstes Hauptbuch nicht fristgerecht herausgegeben. Zwar lag eine frühere Version vor, diese war für die Anzeigeerstatterin jedoch nicht als abschliessend erkennbar. Die finale Fassung wurde erst mehr als drei Monate nach der Aufforderung – und erst nach Einreichung der Anzeige – übermittelt. Damit verletzte das Mitglied seine Pflicht zur umgehenden und vollständigen Herausgabe und beeinträchtigte das für den Berufsstand zentrale Vertrauensverhältnis.
Komplexität und Herausforderungen der Verfahren
Die Entwicklungen im Berichtsjahr bestätigen den Trend zu anspruchsvolleren Verfahren. Die Zahl der Anzeigen stieg leicht, und die Fälle sind weiterhin von komplexen Sachverhalten geprägt. Häufig betreffen sie mehrere mutmassliche Verstösse gegen die Standesregeln und erfordern eine umfangreiche Dokumentation.
Zudem kommt es vermehrt zu einer Einbindung rechtlicher Vertretungen auf beiden Seiten, was die Verfahren verlängert und den administrativen Aufwand erhöht. Gleichzeitig zeigt diese Entwicklung aber auch, dass die Mitglieder ihre berufsrechtlichen Pflichten ernst nehmen und die Standesregeln mit der gebotenen Sorgfalt anwenden.
Dank und personelle Veränderungen
Zu Beginn des Berichtsjahres trat Roland Berli (R. Berli TREUHAND AG) die Nachfolge von Thomas Ernst in der Standeskommission an. Ich danke Roland Berli und allen langjährigen Mitgliedern der Kommission für ihr engagiertes Mitwirken und die konstruktive Zusammenarbeit.
Im August hat zudem Daniel Buck seinen Austritt aus der Kommission per MV 2025 bekannt gegeben. Auch ihm gilt unser herzlicher Dank für seinen wertvollen Einsatz und seine langjährige Unterstützung der Arbeit der Standeskommission.
Ein besonderer Dank gilt auch den Mitarbeitenden des Zentralsekretariats und des Zentralvorstands für ihre wertvolle Unterstützung im vergangenen Jahr – ein entscheidender Beitrag zur Sicherstellung verlässlicher Berufsstandards.