In einem über zweijährigen Projekt hat eine Expertengruppe unter massgeblicher Mitarbeit von TREUHAND|SUISSE eine neue Prüfungsordnung sowie eine neue Wegleitung für die eidg. Fachprüfung Treuhand entwickelt.
Leitidee war einerseits die Anpassung der Inhalte sowie der formalen Rahmenbedingungen der Ausbildung zum Fachausweis Treuhand an die Anforderungen des Treuhandwesens 2030. Diese waren zuvor in einer umfassenden Berufsfeldanalyse erarbeitet worden. Andererseits sollte die eidgenössische Fachprüfung zu einem attraktiven und in der Praxis akzeptierten Abschluss ausgestaltet werden.
Mit dem neuen Titel «Fachfrau/Fachmann in Treuhand und Beratung mit eidgenössischem Fachausweis» wird der verstärkten Ausrichtung der Prüfungsinhalte auf den Bereich der Unternehmensberatung Rechnung getragen.
Themenbereiche
Als Vorbereitung auf die Qualifikationsverfahren der Berufslehre (QV) 2024 bietet TREUHAND|SUISSE erstmals einen speziell konzipierten Intensiv-Workshop für QV-Kandidierende an. In einem viertägigen Repetitionskurs werden treuhandspezifische Themenbereiche des QV repetiert und eingeübt. Damit soll die fachliche Kompetenz des Treuhand-Nachwuchses gesteigert werden.
Die neue Wegleitung umfasst die bereits im bestehenden Fachausweis umfassend abgebildeten Themenbereiche «Rechnungswesen und Finanzierung», «eingeschränkte Revision» sowie «Arbeits-, Sozialversicherungs-, Steuer-, Erb-, Vertrags- und Gesellschaftsrecht». Ergänzt bzw. inhaltlich ausgebaut wurden die Bereiche «digitale Fragestellungen», «Unternehmensberatung», «Kommunikations- und Sozialkompetenz» sowie einzelne Aspekte im Bereich der «Unternehmensführung».
All die genannten Inhalte wurden in vier eigenständige Handlungskompetenzbereiche eingeteilt:
- Sicherstellen einer ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung
- Betreuen von Steuer- und Rechtsangelegenheiten
- Administrieren und Beraten im Personalwesen
- Beraten von Unternehmen und natürlichen Personen
Fokus Praxis
Die Ausgestaltung der Handlungskompetenzbereiche orientierte sich an den zentralen Tätigkeiten im Treuhandwesen. Gleichzeitig berücksichtigt sie Veränderungen innerhalb der Zielgruppe der Studierenden, die Umsetzbarkeit durch die Bildungsinstitutionen, die Vorgaben des Regulators (SBFI) sowie die Tätigkeiten der Absolventinnen und Absolventen. Schliesslich achtet sie auf einen starken Praxisbezug und auf die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeiten gegenüber alternativen Abschlüssen.
Die drei Handlungskompetenzbereiche «Sicherstellen einer ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung», «Betreuen von Steuer- und Rechtsangelegenheiten» und «Administrieren und Beraten im Personalwesen» bilden das fachliche Fundament der Ausbildung. Der Handlungskompetenzbereich «Beraten von Unternehmen und natürlichen Personen» ist als verbindender Überbau ausgestaltet, der durchwegs auf eine konkrete Umsetzung des theoretischen Wissens im Treuhandalltag fokussiert.
Attraktivität der Ausbildung
Bezüglich der Studierenden kann festgehalten werden, dass die Interessentinnen und Interessenden zunehmend jünger werden, dass die Stressresistenz tendenziell abnimmt und dass der Umgang mit digitalen Hilfsmitteln eine Selbstverständlichkeit ist. Diesen Veränderungen wurde mit verschiedenen Massnahmen Rechnung getragen: Erstens wurde die erforderliche Fachpraxis von vier auf drei Jahre reduziert; zweitens können zur Erreichung des erforderlichen Notenschnitts von 4,0 auch Prüfungsteile mit genügenden Noten wiederholt werden, wobei in jedem der vier Handlungskompetenzbereiche mindesten die Note 3.0 erzielt werden muss; drittens wird die Prüfung «open book» durchgeführt; und viertens wird die Möglichkeit einer digitalen Prüfungsdurchführung eingeräumt.
Darüber hinaus können die Kandidatinnen und Kandidaten ein Schwerpunktthema auswählen, zu dem sie im Handlungskompetenzfeld «Beraten von Unternehmen und natürlichen Personen» geprüft werden. Zur Auswahl stehen dabei die Themen Steuern, Revision, Personaladministration oder Rechnungswesen.
Um die Attraktivität der Ausbildung zum Fachausweis Treuhand und Beratung auch für die Bildungsinstitutionen zu erhalten, wurde auf Vertiefungsrichtungen und auf eine Diplomarbeit verzichtet, während der Ausbildungsumfang unter Beibehaltung der wesentlichen Fachinhalte im gewohnten Rahmen bestehen bleibt.
Prüfungsgestaltung
Mit einer Handlungskompetenzorientierung, dem Verzicht auf Zulassungsprüfungen und der Orientierung an der NQR[1]-Einstufung auf Stufe 6 wurde den Vorgaben des zuständigen Regulators – nämlich des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI – vollumfänglich entsprochen.
Geprüft werden die Handlungskompetenzfelder «Sicherstellen einer ordnungsgemässen Buchführung und Rechnungslegung», «Betreuen von Steuer- und Rechtsangelegenheiten» und «Administrieren und Beraten im Personalwesen» in einer sechsstündigen schriftlichen Prüfungsarbeit. Für das Handlungskompetenzfeld «Beraten von Unternehmen und natürlichen Personen» wurde die Möglichkeit einer umfassenden mündlichen Prüfungsform gewählt. Damit wird auch den genannten Aspekten der Fach- sowie der Kommunikationskompetenz vollumfänglich Rechnung getragen.
Die Expertengruppe ist überzeugt, mit der neuen Prüfungsordnung und Wegleitung einen modernen und attraktiven Abschluss entwickelt zu haben, der als Bildungsrückgrat der Treuhandbranche weiter stärken wird.
[1] NQR: Nationaler Qualifikationsrahmen der Berufsbildung (https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung/mobilitaet/nqr.html)